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1. Allgemeines
Alle Geschäfte mit uns werden - soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, welche der Käufer darzulegen hat - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- u. Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Küufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichenden Bestimmungen des Käufers - insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers - von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich an diesen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
2. Vertragsabschluß
Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen ab Zugang gebunden.
3. Preise
Soweit nicht ausdrücklich ein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtag - für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen - allgemein gültigen Preisliste. Die Preise sind rein Nettopreise in Euro und verstehen sich unfrei, zzgl. Verpackung, zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens acht Prozent p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzugs werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
5. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben; Schadensersatzansprüche des Käufers hieraus sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Transportversicherungen gehen zu Lasten des Käufers. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nach deutschem Recht werden nicht zurückgenommen - ausgenommen sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen Lieferungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns, und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werks- oder Liefervertrags verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag im gleichen Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o.ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.
7. Beanstandung und Gewährleistung
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Gewährleistung nach geltendem deutschen Recht. Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware, und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich, unter genauer Bezeichung der Beanstandung, geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Ware nicht unmittelbar an den Käufer, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird, oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muß ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdekkung des Mangels gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrags zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlüssigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mngelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Anderenfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Käufers setzt voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalls ist der Käufer bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung seiner Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller zu betreiben. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Käufers unberührt. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Käufer unseren Aufwand in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten nachzuweisen.
8. Rückgaben
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Der Zeitraum der Rückgabe darf 10 Werktage ab Kaufdatum nicht überschreiten. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport- sowie sonstigen evtl. Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich zehn Prozent für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben.
9. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen und haben frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können - sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde - nur von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung unser ausgefülltes RMA-Formular mit von uns vergebener RMA-Nummer sowie der Kaufnachweis des Käufers beiliegt. Die Bekanntgabe einer RMA-Nummer bedeutet keinesfalls eine Anerkennung eines etwaigen Mangels oder sonstiger Beanstandung des Käufers. Eine Rücksendung erfolgt stets auf Gefahr des Käufers.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Hagen.
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